Es gelten grundlegend die Bestimmungen nach:
- Gemeinsame Verpflichtung der katholischen (Erz-) Diözesen Bayerns und der Evangelischen Landeskirche Bayern im Hinblick auf eine Erlaubnis von gottesdienstlichen Versammlungen in Kirchen.
 
- Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in Gottesdiensten in der Zeit der Corona-Pandemie und Empfehlungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort in der ELKB beide wie im Versand des Dekanats Regensburg vom 26. Juni 2020
 
Maximale Besucherzahl: 41 Personen; Sitzplätze werden mit Klebepunkten markiert
Konkrete Maßnahmen vor Ort:
Vor dem Gottesdienst
- Desinfizieren aller Gegenstände, die in Kontakt mit Mitwirkenden gekommen sind vor jedem Gottesdienst (Mikrofone, Altar, Lesepult, Orgel)
 - Ein- und Ausgangstüren werden vor und nach sowie während des Gottesdienstes unter Aufsicht offengehalten. Türgriffe sollen so wenig wie möglich berührt werden, um die ständige Desinfektion der Griffe zu vermeiden
 - deutlich sichtbare Markierung der Sitzplätze im Gottesdienstraum (1,5 m Abstand nach allen Seiten) (Kontrolle und Erneuerung)
 - Anbringen von Hinweisschildern mit Erläuterung der Pandemie-Maßnahmen
 - Entfernen aller Werbematerialien und Gesangbücher
 - Desinfektionsmittel zur Händereinigung bereitstellen
 
Regelung des Einlasses durch 3 Mitarbeitende
- Personen, die den Einlass regeln, in Pandemiemaßnahmen einweisen und für Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher kenntlich machen
 - Hinweistafeln mit Pandemie-Maßnahmen vor dem Gottesdienstraum gut sichtbar aufstellen
 - Beaufsichtigen der offenen Kirchentüren
 - Erkundigung bei den Gottesdienstwilligen nach coronatypischen Krankheitssymptomen
 - Platzanweisung vornehmen
 - Gottesdienstwillige einzeln eintreten lassen
 - auf das Mitführen von Nase-Mund-Schutz achten
 - Eine besondere Verantwortung liegt darin, angemessen mit denjenigen Menschen umzugehen, die Einlass begehren, obwohl die Kirche bereits gefüllt ist. Ihnen sind Alternativen des Gottesdienstbesuches anzubieten.
 
Während des Gottesdienstes
- Gottesdienstdauer max. 60 min, besser kürzer
 - auf Einhaltung der Sitzplatzregeln achten
 - auf das Tragen des Nase-Mund-Schutzes achten, wenn Besucher den Platz verlassen
 - Es entfallen alle liturgischen Handlungen, bei denen es zu Körperkontakt kommt.
 - Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren
 - über den geregelten Ausgang aus dem Gottesdienstraum informieren
 - Die Kollekte kann nur in geeigneten Behältnissen am Ausgang des Gottesdienstes gesammelt werden
 
Zeitlich nach dem Gottesdienst
- Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher auf das Kontaktverbot hinweisen
 - Desinfizieren aller Gegenstände, die in Kontakt mit Mitwirkenden gekommen sind vor jedem Gottesdienst
 - Desinfektionsmittel zur Händereinigung auffüllen
 - Finden mehrere Gottesdienstfeiern hintereinander statt, müssen die Räume ausreichend gelüftet und die Sitzplätze desinfiziert werden.
 
- Diese Regelungen gelten für alle Arten von Gottesdiensten, auch für Taufen, Trauungen und Trauergottesdienste.
 - Kinder- und Familiengottesdienste werden vorerst nicht angeboten.
 - Auf die Feier des Heiligen Abendmahles wird vorerst verzichtet
 
Das vorliegende Schutzkonzept wurde vom Kirchenvorstand am 24.07.2020 beschlossen und gilt ab dem 13.09.2020.
