Es gelten grundlegend die Bestimmungen nach:
- Gemeinsame Verpflichtung der katholischen (Erz-) Diözesen Bayerns und der Evangelischen Landeskirche Bayern im Hinblick auf eine Erlaubnis von gottesdienstlichen Versammlungen in Kirchen.
- Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in Gottesdiensten in der Zeit der Corona-Pandemie und Empfehlungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort in der ELKB beide wie im Versand des Dekanats Regensburg vom 26. Juni 2020
Maximale Besucherzahl: 70 Personen; Sitzplätze durch getrennte Stühle markiert
Konkrete Maßnahmen vor Ort:
Vor dem Gottesdienst
- Tragen von Einmalhandschuhen beim Aufbau
- Ein- und Ausgangsbereich durch Wegtrennung kenntlich machen
- Einweisung durch Hygieneteam
- Aufstellen der Stühle im Abstand von 1,5m, Familienbereiche einrichten
- Anbringen von Hinweisschildern mit Erläuterung der Pandemie-Maßnahmen
- Desinfektionsmittel zur Händereinigung bereitstellen
Regelung des Einlasses durch 2 Mitarbeitende
- Personen, die den Einlass regeln, in Pandemiemaßnahmen einweisen und für Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher kenntlich machen
- Hinweistafeln mit Pandemie-Maßnahmen vor dem Zuweg gut sichtbar aufstellen
- Erkundigung bei den Gottesdienstwilligen nach coronatypischen Krankheitssymptomen
- Platzanweisung vornehmen
- Gottesdienstwillige einzeln eintreten lassen
- auf das Mitführen und Tragen von Mund-Nase-Bedeckung/Maske achten
- Eine besondere Verantwortung liegt darin, angemessen mit denjenigen Menschen umzugehen, die Einlass begehren, obwohl alle Plätze bereits gefüllt ist. Ihnen sind Alternativen des Gottesdienstbesuches anzubieten.
Während des Gottesdienstes
- Gottesdienstdauer max. 60 min, besser kürzer
- auf Einhaltung der Sitzplatzregeln achten
- auf das dauerhafte Tragen der Mund-Nase-Bedeckung/Maske,
- Es entfallen alle liturgischen Handlungen, bei denen es zu Körperkontakt kommt.
- Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren
- über den geregelten Ausgang aus dem Kirchenpark informieren
- Die Kollekte kann nur in geeigneten Behältnissen am Ausgang gesammelt werden
Nach dem Gottesdienst
- Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher auf das Kontaktverbot hinweisen
- Desinfizieren aller Gegenstände, die in Kontakt mit Mitwirkenden gekommen sind
- Desinfektionsmittel zur Händereinigung auffüllen
➢ Diese Regelungen gelten für alle Arten von Gottesdiensten, auch für Taufen, Trauungen und Trauergottesdienste, die im Kirchenpark hinter der Dreieinigkeitskirche Plattling stattfinden
➢ Kinder- und Familiengottesdienste werden vorerst nicht angeboten.
➢ Auf die Feier des Heiligen Abendmahles wird vorerst verzichtet
Das vorliegende Schutzkonzept wurde vom Kirchenvorstand am 24.07.2020 beschlossen und gilt ab dem 25.07.2020.