Freiluftgottesdienst Plattling

Es gelten grundlegend die Bestimmungen nach:

  • Gemeinsame Verpflichtung der katholischen (Erz-) Diözesen Bayerns und der Evangelischen Landeskirche Bayern im Hinblick auf eine Erlaubnis von gottesdienstlichen Versammlungen in Kirchen.
  • Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in Gottesdiensten in der Zeit der Corona-Pandemie und Empfehlungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort in der ELKB beide wie im Versand des Dekanats Regensburg vom 26. Juni 2020

Maximale Besucherzahl: 70 Personen; Sitzplätze durch getrennte Stühle markiert

 

Konkrete Maßnahmen vor Ort:

Vor dem Gottesdienst

  • Tragen von Einmalhandschuhen beim Aufbau
  • Ein- und Ausgangsbereich durch Wegtrennung kenntlich machen
  • Einweisung durch Hygieneteam 
  • Aufstellen der Stühle im Abstand von 1,5m, Familienbereiche einrichten
  • Anbringen von Hinweisschildern mit Erläuterung der Pandemie-Maßnahmen
  • Desinfektionsmittel zur Händereinigung bereitstellen

Regelung des Einlasses durch 2 Mitarbeitende

  • Personen, die den Einlass regeln, in Pandemiemaßnahmen einweisen und für Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher kenntlich machen
  • Hinweistafeln mit Pandemie-Maßnahmen vor dem Zuweg gut sichtbar aufstellen
  • Erkundigung bei den Gottesdienstwilligen nach coronatypischen Krankheitssymptomen
  • Platzanweisung vornehmen
  • Gottesdienstwillige einzeln eintreten lassen
  • auf das Mitführen und Tragen von Mund-Nase-Bedeckung/Maske achten
  • Eine besondere Verantwortung liegt darin, angemessen mit denjenigen Menschen umzugehen, die Einlass begehren, obwohl alle Plätze bereits gefüllt ist. Ihnen sind Alternativen des Gottesdienstbesuches anzubieten.

Während des Gottesdienstes

  • Gottesdienstdauer max. 60 min, besser kürzer
  • auf Einhaltung der Sitzplatzregeln achten
  • auf das dauerhafte Tragen der Mund-Nase-Bedeckung/Maske,
  • Es entfallen alle liturgischen Handlungen, bei denen es zu Körperkontakt kommt.
  • Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren
  • über den geregelten Ausgang aus dem Kirchenpark informieren
  • Die Kollekte kann nur in geeigneten Behältnissen am Ausgang gesammelt werden

Nach dem Gottesdienst

  • Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher auf das Kontaktverbot hinweisen
  • Desinfizieren aller Gegenstände, die in Kontakt mit Mitwirkenden gekommen sind 
  • Desinfektionsmittel zur Händereinigung auffüllen

 

➢    Diese Regelungen gelten für alle Arten von Gottesdiensten, auch für Taufen, Trauungen und Trauergottesdienste, die im Kirchenpark hinter der Dreieinigkeitskirche Plattling stattfinden

➢     Kinder- und Familiengottesdienste werden vorerst nicht angeboten.

➢    Auf die Feier des Heiligen Abendmahles wird vorerst verzichtet 

 

Das vorliegende Schutzkonzept wurde vom Kirchenvorstand am 24.07.2020 beschlossen und gilt ab dem 25.07.2020.